1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Kamphausen Immobilien & Baufinanzierungen, nachfolgend „Makler“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, abgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Mit Abschluss der Maklervereinbarung erkennt der Kunde als Verbraucher die nachstehenden Bedingungen an.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen über Immobilien, Grundstücke oder vergleichbare Objekte durch den Makler. Der Makler erbringt seine Leistung aufgrund eines Auftrags des Auftraggebers.

3. Vertragsschluss

Der Maklervertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags des Auftraggebers durch den Makler zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

4. Weitergabeverbot

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

5. Maklerprovision

  1. Die Maklerprovision ist fällig, sobald ein Hauptvertrag (Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag) durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
  2. Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Exposé oder der gesonderten Provisionsvereinbarung angegebenen Sätzen. Ist keine gesonderte Provisionsvereinbarung getroffen, gilt die ortsübliche Provision.
  3. Die Provision wird mit dem Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
  4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt oder mit einer anderen Partei geschlossen wird, sofern der Hauptvertrag auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

6. Haftung

  1. Der Makler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.
  2. Kamphausen Immobilien & Baufinanzierungen haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
  3. Eine Haftung für die Richtigkeit der durch den Makler weitergegebenen Informationen über die Immobilie, insbesondere zu Flächen, Bausubstanz, Erträgen oder rechtlichen Verhältnissen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Makler hat diese Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch weitergegeben.

7. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag über die vom Makler nachgewiesene Immobilie oder das Grundstück ohne Mitwirkung des Maklers zustande kommt. Der Auftraggeber hat dem Makler zudem alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

8. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer oder den Vermieter und den Mieter provisionspflichtig tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision besteht.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher, die den Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder online) abgeschlossen haben, haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gilt die separate Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

10. Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen können der Datenschutzerklärung des Maklers entnommen werden, die auf der Website des Maklers verfügbar ist.

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Sitz des Maklers als Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Kamphausen Immobilien & Baufinanzierungen, nachfolgend „Verwalter“ genannt, und den Eigentümern von Immobilien, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, abgeschlossen werden. Diese AGB gelten sowohl für die Verwaltung von Wohneigentum (WEG-Verwaltung) als auch für Mietverwaltung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung des Eigentums des Auftraggebers. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Verwaltervertrag sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG – für die WEG-Verwaltung).

3. Leistungen des Verwalters

  1. Der Verwalter erbringt die vereinbarten Verwaltungsleistungen ordnungsgemäß und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Dazu zählen insbesondere:
    • Kaufmännische Verwaltung (z. B. Buchführung, Abrechnung)
    • Technische Verwaltung (z. B. Instandhaltung, Beauftragung von Reparaturen)
    • Rechtliche Verwaltung (z. B. Abschluss und Überwachung von Mietverträgen, Einholung von Angeboten)
  2. Weitere Leistungen, die über die im Verwaltervertrag festgelegten Tätigkeiten hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Verwaltervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, wenn keine abweichende Vereinbarung im Vertrag getroffen wurde.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Vergütung

  1. Die Vergütung des Verwalters richtet sich nach den im Verwaltervertrag festgelegten Sätzen. Die Zahlung ist jeweils am ersten Tag eines Monats fällig.
  2. Zusätzliche, nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verwalter alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle getroffenen Entscheidungen, die die Verwaltung betreffen, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen und dessen Arbeit nicht durch unbefugte Weisungen oder Eingriffe zu behindern.

7. Haftung des Verwalters

  1. Der Verwalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Verwalter nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Eine Haftung für Vermögensschäden, die aus der Weitergabe unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.
  3. Der Verwalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, insbesondere beauftragte Handwerker oder Dienstleister, verursacht werden, es sei denn, der Verwalter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

8. Datenschutz

Der Verwalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Mieter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird und auf der Website des Verwalters einsehbar ist.

9. Vollmacht

Der Auftraggeber erteilt dem Verwalter die Vollmacht, alle zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Objekts notwendigen Rechtsgeschäfte abzuschließen, insbesondere Verträge mit Handwerkern, Versorgern und Dienstleistern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.

10. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Verwalters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kamphausen Immobilien & Baufinanzierungen, nachfolgend „Vermittler“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt, die die Vermittlung von Immobiliardarlehen betreffen. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.

2. Leistungsbeschreibung

Der Vermittler erbringt die Dienstleistung der Vermittlung von Immobiliardarlehen gemäß § 34i GewO. Der Vermittler ist kein Kreditgeber, sondern vermittelt lediglich Verträge zwischen dem Darlehensnehmer und einem Kreditinstitut (Darlehensgeber). Der Vermittler führt weder eine eigenständige Kreditentscheidung durch, noch gibt er Zusicherungen über die Konditionen oder die Verfügbarkeit eines Kredits.

3. Erlaubnispflicht und Aufsicht

Der Vermittler verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34i GewO und ist im Vermittlerregister eingetragen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

[Name der Aufsichtsbehörde]
[Anschrift der Aufsichtsbehörde]

4. Vermittlungsvertrag

Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Darlehensnehmer und dem Vermittler kommt zustande, wenn der Darlehensnehmer ein Angebot des Vermittlers annimmt. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Der Vermittlungsvertrag verpflichtet den Vermittler, geeignete Immobiliardarlehensverträge für den Darlehensnehmer zu suchen und vorzuschlagen.

5. Vergütung

  1. Der Vermittler erhält eine Vergütung, sobald ein Immobiliardarlehensvertrag durch seine Vermittlungstätigkeit zustande kommt. Die Höhe der Vergütung wird individuell vereinbart oder ist in der Provisionsvereinbarung angegeben.
  2. Die Vergütung des Vermittlers wird in der Regel vom Darlehensgeber bezahlt. Sollte der Darlehensnehmer zur Zahlung verpflichtet sein, wird dies im Voraus klar und deutlich vereinbart und dem Darlehensnehmer mitgeteilt.
  3. Die Vergütung wird mit Abschluss des Darlehensvertrags fällig.

6. Pflichten des Darlehensnehmers

  1. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Vermittler wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Vermittlung eines Darlehens erforderlich sind.
  2. Der Darlehensnehmer hat alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere Informationen über seine finanzielle Situation, das zu finanzierende Objekt und weitere vom Vermittler oder Darlehensgeber geforderte Dokumente.

7. Haftung

  1. Der Vermittler haftet für Schäden des Darlehensnehmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
  2. Der Vermittler haftet nicht für die Annahme oder Ablehnung eines Darlehensantrags durch den Darlehensgeber.
  3. Der Vermittler haftet nicht für die Richtigkeit der von Dritten, insbesondere Darlehensgebern, bereitgestellten Informationen, es sei denn, der Vermittler hat diese Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch weitergegeben.

8. Widerrufsrecht

Verbraucher, die den Vermittlungsvertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder online) abgeschlossen haben, haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gilt die separate Widerrufsbelehrung, die dem Darlehensnehmer bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

9. Vertragliche Informationspflichten

Der Vermittler ist verpflichtet, den Darlehensnehmer umfassend und transparent über die Bedingungen des angebotenen Darlehens aufzuklären. Dies umfasst insbesondere:

  • die Höhe des Darlehensbetrags,
  • den effektiven Jahreszins,
  • die Laufzeit des Darlehens,
  • die anfallenden Kosten und Gebühren,
  • die Tilgungsmodalitäten,
  • eventuelle Risiken und Sicherheiten.

10. Datenschutz

Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Darlehensnehmers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur insoweit an Dritte (z. B. Darlehensgeber) weitergegeben, wie dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermittlers, die auf der Website abrufbar ist.

11. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers, sofern der Darlehensnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.